Altersstruktur

 

Glossar

Ständige Wohnbevölkerung: Zur ständigen Wohnbevölkerung zählen alle schweizerischen Staatsangehörigen mit einem Hauptwohnsitz in der Schweiz, ausländische Staatsangehörige mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung für mindestens zwölf Monate (Ausweis B oder C oder Legitimationskarte des EDA [internationale Funktionäre, Diplomaten und deren Familienangehörige]), ausländische Staatsangehörige mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L) für eine kumulierte Aufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten sowie Personen im Asylprozess (Ausweis F, N oder S) mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten. (Quelle: Bundesamt für Statistik)