GRO wendet sich an Kreiskommando

Ein Anfang Sommer durch das Kreiskommando verschicktes Schreiben an alle Walliser Gemeinden sorgte für Gesprächsstoff. Es betrifft Verstösse gegen die Militärgesetzgebung an ausserdienstlichen Anlässen. Konkret geht es um Veranstaltungen, zu welchen etwa das Fronleichnamsfest oder der Segensonntag zählen. Das «Aufziehen» ist im Oberwallis seit Jahrhunderten Brauchtum, wobei die uniformierte und bewaffnete Ehrenkompanie ein tragendes Element darstellt. Doch für deren Ausrüstung gelten Vorschriften - Genehmigungen fehlen. 

In einem Schreiben wenden sich die Gemeinden Region Oberwallis (GRO) nun direkt ans zuständige Kreiskommando. Um den administrativen Aufwand sowohl für die Gemeinden als auch für die kantonale Militärbehörde möglichst gering zu halten, schlägt GRO vor, dass – sofern tatsächlich eine Gesuchspflicht notwendig ist – eine einmalige, generelle Bewilligung für diese beiden Anlässe erteilt wird. Damit wäre sichergestellt, dass die Vorschriften eingehalten werden, ohne dass jährlich wiederkehrende Gesuche nötig sind.

Weitere Details können dem Schreiben vom 4. September 2025 entnommen werden.

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