Bewilligung des Tragens von Militäruniformen

Im vergangenen Jahr verschickte das Kreiskommando ein Schreiben an die Walliser Gemeinden, in dem es um Verstösse gegen die Militärgesetzgebung an ausserdienstlichen Anlässen ging. Konkret betraf es traditionelle Veranstaltungen, zu denen etwa das Fronleichnamsfest oder der Segensonntag zählen. Es wurden fehlende Genehmigungen für das Tragen von Ausrüstung der Ehrenkompanien bemängelt. 

In der Folge richteten die Gemeinden Region Oberwallis (GRO) ihrerseits ein Schreiben ans Kreiskommando und baten um einen möglichst unkomplizierten Umgang bei einem allfälligen Bewilligungsverfahren. Wie das kantonale Amt für Militärwesen auf Nachfrage informiert, wurde zwischenzeitlich ein standardisiertes Formular für entsprechende Gesuche erarbeitet. Dieses soll den organisatorischen und administrativen Aufwand für die Gemeinden, Pfarreien und beteiligten Vereine möglichst gering halten und eine einheitliche und rasche Behandlung der Gesuche gewährleisten.

Gemäss Auskunft des Amts wird die Bewilligung durch die kantonale Militärbehörde in Zusammenarbeit mit der Organisationseinheit SAT des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), welche für die ausserdienstlichen Tätigkeiten zuständig ist, erteilt. Mit diesem Vorgehen solle sichergestellt werden, dass traditionelle Anlässe weiterhin gepflegt werden können und gleichzeitig die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Das Formular, das für jeden Anlass einzeln ausgefüllt werden muss, steht unter hier zur Verfügung. Ausgefüllte Formulare sind per E-Mail einzureichen an: militaer@admin.vs.ch

Hinweis: GRO bedauert, dass in diesem Zusammenhang eine neue Formalität kreiert wurde und nicht eine generelle Erlaubnis für traditionelle Anlässe in den Gemeinden erteilt werden kann.

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